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Dipl.-Ing. Meinolf Hillemeier
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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Fachbegriffe

Begriff Erläuterung
  Abmarkung   Grundstücksgrenzen sind in ihren End- und Knickpunkten abzumarken. Dies geschieht durch das dauerhafte Einbringen von Grenzsteinen oder Grenzmarken auf Zentimetergenauigkeit.  
  Abstandfläche   Projektion der um einen bestimmten Faktor reduzierten Gebäudewandfläche in die Ebene. Dient der Einhaltung von Gebäudeabständen zu Nachbargebäuden. Zum Beispiel für Brandschutz, Sichtschutz, Beleuchtung und Belüftung.  
  Baulast   Dient der Sicherung von bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Flächen auf nicht eigenen Grundstücksflächen durch Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück oder Wege- und Leitungsrechten auf fremdem Grund.  
  Gebäudeeinmessungs-
pflicht
  Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so haben die jeweiligen Eigentümer oder Erbbauberechtigten auf eigene Kosten das Gebäude oder die Grundrissveränderung durch die Katasterbehörde oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure einmessen zu lassen ... (Auszug aus dem VermKatG NRW, §16).  
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