Sie möchten ein Grundstück teilen lassen oder einen Grundstücksteil (z. B. als Bauplatz) erwerben? Wir beraten Sie gerne über die bau- und katasterrechtlichen Möglichkeiten. Hier sehen Sie den ungefähren Ablaufplan:
- Ihr Antrag auf Vermessung eines Grundstücks
- Wir bestellen die notwendigen Vermessungsunterlagen beim Katasteramt
- Nach deren Eingang erfolgt die örtliche Vermessung unter Hinzuziehung der Beteiligten.
- Wir beantragen für Sie die bei bebauten Grundstücken erforderliche Teilungsgenehmigung nach § 8 BauO NRW und erstellen den hierfür notwendigen amtlichen Lageplan.
- Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten wird ein örtlicher Grenztermin zur Anerkennung der vorgenommenen Abmarkungen und zur Feststellung der neuen und gegebenenfalls auch der alten Grenzen festgesetzt. Hierzu werden die betroffenen Grundstückseigentümer, Grenznachbarn und Erwerber eingeladen.
- Die Vermessungsergebnisse, Grenzniederschrift und evtl. Teilungsgenehmigung werden dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
- Sie erhalten abschließend den Veränderungsnachweis des Katasteramtes zur grundbuchlichen Eintragung durch Ihren Notar.
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