Die Grundlagen für den amtlichen Lageplan sind in der Bauprüfverordnung des Landes NRW geregelt.
Amtliche Lagepläne werden z. B. für
Teilungsgenehmigungen, Baulasteintragungen oder Bauanträge
benötigt.
Hierbei ist die qualitative Ausgestaltung durch den Öffentlich
bestellten Vermessungsingenieur der Garant für die lagerichtige
Darstellung des Grundstücks. Außerdem ist die korrekte
Eintragung der vorhandenen und geplanten Grundstücksrechte oder
Baulasten gewährt. Letztendlich erfolgt die lagerichtige
Darstellung eines geplanten Bauvorhabens unter Berücksichtigung
der planerischen Vorgaben, der gegebenenfalls vorliegenden
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Bebauungsplan), der
Geländeverhältnisse und der sich daraus ergebenden
Abstandflächen nach §6 BauO NRW und weiterer geforderter Angaben.
Die Kosten richten sich unter anderem nach dem amtlichen Bodenwert und
den Umringsmaßen des zu betrachtenden Grundstücks.
Wir geben Ihnen gerne nähere Informationen.
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