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Dipl.-Ing. Meinolf Hillemeier
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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Teilung      Lageplan      Absteckung      Einmessung      Grenzen      Ingenieurvermessung      Karten

Die Grundlagen für den amtlichen Lageplan sind in der Bauprüfverordnung des Landes NRW geregelt.

Amtliche Lagepläne werden z. B. für Teilungsgenehmigungen, Baulasteintragungen oder Bauanträge benötigt.
Hierbei ist die qualitative Ausgestaltung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur der Garant für die lagerichtige Darstellung des Grundstücks. Außerdem ist die korrekte Eintragung der vorhandenen und geplanten Grundstücksrechte oder Baulasten gewährt. Letztendlich erfolgt die lagerichtige Darstellung eines geplanten Bauvorhabens unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben, der gegebenenfalls vorliegenden bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Bebauungsplan), der Geländeverhältnisse und der sich daraus ergebenden Abstandflächen nach §6 BauO NRW und weiterer geforderter Angaben.
Die Kosten richten sich unter anderem nach dem amtlichen Bodenwert und den Umringsmaßen des zu betrachtenden Grundstücks.

Wir geben Ihnen gerne nähere Informationen.

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