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Dipl.-Ing. Meinolf Hillemeier
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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Die Grenzherstellung bzw. Grenzanzeige dient der örtlichen Anzeige Ihrer Grundstücksgrenze.

Die Herstellung verloren gegangener oder bisher nicht eindeutig gekennzeichneter Grenzpunkte dient der dauerhaften Erkennbarkeit der Grenzpunkte durch neue Abmarkungen. Sie ist verbunden mit einem Verwaltungsakt unter Zuziehung der beteiligten Grenznachbarn und der Aufnahme einer Grenzniederschrift. Das Ergebnis der Vermessung wird im Liegenschaftskataster amtlich dokumentiert. Die Anzeige von Grenzpunkten dient der zeitweisen örtlichen Erkennbarkeit des Grenzverlaufes z. B. für die Errichtung eines Zaunes, Stellplatzes etc. Meist lassen sich die vorhandenen Grenzmarken durch Freilegen wiederfinden und maßlich überprüfen, evtl. verloren gegangene Grenzmarken können durch Holzpflöcke o. ä. gekennzeichnet werden.

Bezüglich Kosten einer Grenzvermessung (Herstellung / Anzeige) geben wir Ihnen gerne nähere Auskünfte. Eine pauschalierte Aussage ist hier leider nicht möglich.

Büro:  Hauptstraße 40  ·  33813 Oerlinghausen  ·  Telefon 05202 / 2037  ·  Telefax 05202 / 2055  ·  eMail info@vermessung-hillemeier.de
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